Heckenvorschrift

Liebe Gartenfreunde,


 um entstandene Irritationen zu beseitigen, haben wir euch die Pressemitteilung der Stadt Brandenburg zum Thema „Hecke schneiden“ rausgesucht.



Jährliche Brutschutzzeit hat begonnen


 Ab dem 01. März dürfen Hecken und Bäume nicht mehr geschnitten werden. Dann beginnt der bis 30. September dauernde Bestandsschutz, um Brutstätten von Tieren nicht zu gefährden. Das Verbot, Hecken und Bäume zu schneiden, Bäume und Pflanzen zu roden und bis auf den Stock zurückzuschneiden, geht aus Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes hervor und soll dazu dienen, die Nist- und Lebensstätten vieler Tier und Pflanzenarten zu schützen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Dabei ist jedoch vorab zu prüfen, ob sich brütende Vögel in den Hecken oder Bäumen befinden.



 Euer Vorstand


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